Das Deutsche Tierschutzbüro hat Strafanzeige wegen des Verdachts des Subventionsbetruges gestellt.
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des Subventionsbetruges durch den Schweinemäster und stellvertretenden Bürgermeister (CDU) aus Merzen aufgenommen (AZ NZS 400 Js 36090/21).
Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit Direktzahlungen sowie Zuwendungen zur Förderung einer besonders tiergerechten Haltung von Nutztieren aus dem EU-Haushalt, welche der Schweinemäster und sein Familiengeflecht für diverse Mastanlagen erhalten hat. Bei Beantragung dieser Mittel versichert der Antragsteller, Cross-Compliance-relevante Vorgaben einzuhalten. Dabei ist die Gewährung der Agrarzahlungen nicht nur an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen usw. geknüpft, sondern auch an die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben. Aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse im Zusammenhang mit Vergehen gegen das Tierschutzgesetz und Tierquälerei ist von einem Verstoß des Betreibers gegen die Cross-Compliance-Regelungen auszugehen. Weiterhin wurden die Bedingungen der ELER-Tierwohl-Förderung nicht eingehalten. Daher besteht der Verdacht des Subventionsbetruges. Das Deutsche Tierschutzbüro hat Anfang der Woche Strafanzeige erstattet. „Die in der Mastanlage herrschenden Zustände sind schon an sich grausam genug. Dass dafür jedoch möglicherweise nichtgerechtfertigte Zahlungen aus dem EU-Haushalt fließen und damit Steuergelder, ist ein Skandal“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros.
Landwirt*innen innerhalb der EU haben die Möglichkeit, Subventionen aus öffentlichen Mitteln zu erhalten. Damit sollen sie im Wettbewerb mit Betrieben außerhalb der EU unterstützt werden. Bedingungen hierfür sind, neben der kompletten Einhaltung von Gesetzen und Standards der EU, die Umsetzung weiterer darüber hinausgehender Vorgaben, u.a. in den Bereichen Tierschutz, Pflanzengesundheit, Lebensmittelsicherheit etc. In diesem Rahmen stellte der Schweinemäster und sein Familiengeflecht sowohl im EU-Haushaltsjahr 2018, als auch 2019 und 2020 Anträge für EU-Agrarförderungen und erhielt einen Gesamtbetrag von rund 218.000 Euro im Jahr 2018, rund 200.000 Euro für das Jahr 2019 und rund 300.000 Euro für das Jahr 2020. Diese Förderung setzen sich aus Direktzahlungen und ELER-Tierwohl-Zahlungen zusammen. Auf Grund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg bezogen auf die Tierschutzverstöße ist davon auszugehen, dass die Betreiber sowohl die Vorgaben zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, als auch jene zum spezifischen Schutz von Schweinen nicht eingehalten haben. „Besonders pikant ist, dass die Subventionszahlungen für das Jahr 2020 zum Teil expliziert an mehr Tierschutz in den Stallungen geknüpft waren. Unsere Bilder zeigen, dass der Betreiber dies offenbar nicht eingehalten hat“ so Peifer.
Die Rahmenbedingungen der Subventionen durch die EU schreiben vor, dass bei der Nichterfüllung von Cross-Compliance-Verpflichtungen neben die Kürzung von Subventionen im Sanktionswege die Strafbarkeit wegen Subventionsbetruges nach § 264 StGB treten kann. Erklärt ein Antragsteller, er halte die „anderweitigen Verpflichtungen“ ein, obwohl er weiß oder damit rechnet, dass er dazu nicht in der Lage ist oder sie bereits verletzt hat bzw. haben könnte, so liegt eine Strafbarkeit nach § 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB nahe. Verstöße gegen die Cross-Compliance-Regelungen müssen grundsätzlich sofort gemeldet werden und führen normalerweise zu einer Reduzierung oder einem kompletten Entzug der Subvention. „Wir gehen davon aus, dass der Betreiber die Tierquälerei in den Stallungen nicht der Bewilligungsbehörde gemeldet, sondern das Geld einfach kassiert hat“ so Peifer.
Vor einigen Wochen hat das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial aus einer Schweinemast in Merzen, Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück (Niedersachsen) veröffentlicht. In dem Betrieb werden 7.000 Schweine gemästet. Die Bildaufnahmen zeigen katastrophale Bedingungen. Manche Tiere weisen zum Teil blutige Verletzungen an den Beinen auf, so dass sich die Tiere nur unter Schmerzen fortbewegen können. Bei anderen Tieren haben sich bereits handballgroße Abszesse gebildet, die ganz offensichtlich nicht behandelt wurden. Zudem müssen die Tiere auf Spaltenböden sehr dicht gedrängt stehen. Ein Teil der Schweine sieht offenbar noch nicht einmal Tageslicht. Auf den Aufnahmen sind auch einige Tiere zu sehen, die apathisch wirken oder augenscheinlich am Sterben sind. „Ein totes Schwein wurde vorgefunden, das bereits blau aufgedunsen war. Vermutlich lag es schon mehrere Tage tot im Stall“ so Peifer. Ein anderes totes Schwein wurde von den anderen Schweinen bereits angefressen.
Der Betreiber der Mastanlage ist CDU-Mitglied und der stellvertretende Bürgermeister von Merzen. Auf Grund einer Strafanzeige durch das Deutsche Tierschutzbüro ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Tierquälerei gegen den Betreiber. Auch das zuständige Veterinäramt hat bei seinen Kontrollen massive Missstände vorgefunden. Einige Tiere waren so schwer erkrankt, dass sie notgetötet werden mussten. Auch das Amt stellte eine Strafanzeige, sowie Ordnungsverfügungen gegen den Landwirt. Die Schlachtunternehmen Vion und Tönnies nehmen keine Tiere mehr von dem Betrieb ab, Die Grünen fordern den Rücktritt als stellvertretender Bürgermeister.
Im Jahr 2017 wurden 6,5 Mrd. Euro Agrarsubventionen an deutsche Landwirt*innen gezahlt. „Viele Mastbetriebe existieren nur noch, weil sie die Finanzspritze durch die EU bekommen“ so Peifer. Das Deutsche Tierschutzbüro plädiert für die Streichung der Zuschüsse, denn dadurch wird indirekt Tierquälerei gefördert. Die Tierrechtler*innen empfehlen ohnehin die pflanzliche Lebensweise, denn so kann jedem Tier geholfen werden. „Kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof, Tiere wollen Leben“ so Peifer abschließend
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.tierschutzbuero.de/der-standard-ist-tierquaelerei/
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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de
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