KFZ-Gutachten was sind die Grundlagen

Ein KFZ-Gutachten wird nach einem Verkehrsunfall benötigt, welches anschließend zu einem Kfz-Unfallgutachter geht. Dadurch erhält man eine professionelle Unterstützung bei der Schadensermittlung und ein valides Unfallgutachten wird ausgestellt. Das Gutachten ist folglich unter anderem für die Versicherung und für die Schadensabwicklung relevant. Hauptsächlich geht es hierbei um die Höhe des Schadens und um die Feststellung der Art des Unfalls. Ein KFZ-Gutachten kann auch noch Jahre später wichtig sein, denn in einem unabhängigen Schadensgutachten werden auch wichtige Faktoren wie die Wertminderung, der Restwert und noch vieles mehr erfasst. Der Kfz-Gutachter ist dementsprechend der wichtigste Ansprechpartner nach einem Unfall. Des Weiteren erleichtert das Gutachten die weitere Korrespondenz mit der Versicherung der Gegenpartei.

Was wird unter einem KFZ-Gutachten verstanden?

Das Gutachten wird in der Regel schriftlich erstattet, der Schaden am Fahrzeug wird mit Fotos und einer detaillierten Kostenkalkulation für die Reparatur dokumentiert. Darüber hinaus wird der Zustand des Fahrzeuges berücksichtigt, daher werden auch bereits zuvor vorhandene Schäden oder Altschäden festgehalten. Das KFZ-Gutachten wird daraufhin bei der Versicherung der Gegenpartei als Grundlage der Schadenregulierung eingereicht.

Welche Werte das Gutachten in der Regel beinhaltet

Die Reparaturkosten: Diese werden im Normalfall in die Kosten für Ersatzteile, des Arbeitsaufwands und den Lackierkosten aufgeteilt. Der Zeitaufwand kann hierbei in zwei verschiedene Einteilungen aufgeteilt werden.

Die Reparaturdauer: Mit der Reparaturdauer wird die Zeitspanne innerhalb derer die Reparatur des Autos erfolgt bezeichnet. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass Lieferzeiten der Ersatzteile und die Auslastung der Kfz-Werkstatt die Reparaturdauer erheblich verlängern können.

Der Wiederbeschaffungswert: Mit diesem Wert wird der Betrag eines vergleichbar gebrauchten Fahrzeuges angegeben. Um den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln, wird vor allem bei seltenen Fahrzeugen mehr Zeit benötigt.

Der Restwert: Dieser Wert bezeichnet den Restwert des Fahrzeuges im verunfallten Zustand. Der Wert wird üblicherweise über sogenannte „Restwertbörsen“ ermittelt. Hierfür werden die gängigsten Auktionsplattformen wie beispielsweise „AutoOnline“ herangezogen.
Der Geschädigte ist jederzeit dazu berechtigt, sein Fahrzeug zum festgelegten Restwert im KFZ-Gutachten zu veräußern.

Der Nutzungsausfall: Wenn dem Geschädigten das Fahrzeug unfallbedingt für eine gewisse Zeit nicht zur Verfügung steht, so kann von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein Betrag geltend gemacht werden. Eben dieser Betrag wird als Nutzungsausfall bezeichnet, der Betrag wird über die Dauer des Ausfalls mit einem Tagessatz ermittelt.

Die Wiederbeschaffungsdauer: Mit dieser Bezeichnung ist die Zeitspanne gemeint, innerhalb derer es nicht möglich ist ein gleichwertiges bzw. entsprechendes Fahrzeug am Gebrauchtwagenmarkt zu finden und zu erwerben.

Diese Dauer wird immer in Kalendertagen angegeben!

Die Wertminderung: Eine sogenannte merkantile Wertminderung bedeutet, dass Gebrauchtwagenkäufer gegenüber verunfallten Fahrzeugen einen gewissen Argwohn haben. Selbst wenn diese Fahrzeuge sachgemäß und ordnungsgemäß repariert wurden, vermuten potentielle Käufer gegebenenfalls nicht bekannte Mängel. Dadurch sind Käufer oft nur dann zu einem Kauf bereit, wenn sie für das jeweilige Fahrzeug einen geringeren Preis zahlen müssen. Die merkantile Wertminderung wird daher in KFZ-Gutachten von qualifizierten Sachverständigen ausgewiesen.

Die Wertverbesserung: Mit der Wertverbesserung wird ausgedrückt, dass Verschleißteile welche durch Neuteile ersetzt wurden, zur Wertsteigerung des Fahrzeuges beitragen können. Die Lebensdauer der neuen Ersatzteile ist länger als jene der alten Teile.

Weitere und detailliertere Informationen zu KFZ-Gutachten gibt es auf auf unserer kfzgutachter.berlin im Internet!

Über Günther Weber 1 Artikel
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