Urlaub am Gardasee: ab dem 1. Mai entfallen weitgehend die Corona-Vorschriften

Ab dem 1. Mai werden die Corona-Vorschriften in ganz Italien deutlich zurückgenommen. Hier finden sie kompakt die wichtigsten Änderungen.

Alles neu macht der Mai. Und dieser Satz birgt für alle Gardaseeurlauber eine gute Nachricht. Ab dem 1. Mai werden die Corona-Vorschriften in ganz Italien deutlich zurückgenommen. Hier finden sie kompakt die wichtigsten Änderungen:
 

GREEN PASS
Die Green-Pass Pflicht (2G / 3G) wird innerhalb Italiens komplett aufgehoben. Alle öffentlichen Einrichtungen sind ab dem 1. Mai ohne Negativ-Nachweis zugänglich.
Benötigt wird der Green Pass (3G) allerdings noch für die Einreise ins Land. Auch hier vereinfacht sich allerdings die Prozedur. Die bisher bestehende Pflicht, die Einreise nach Italien über das Portal dPLF anzumelden, entfällt ersatzlos.

 

Der Green Pass ist gültig:

* wenn Sie seit mindestens vierzehn Tagen vollständig geimpft sind und die 2. Impfung nicht länger als 9 Monate zurückliegt. Die Gültigkeit nach der 3. Impfung (Booster) ist zeitlich unbegrenzt.
* wenn Sie genesen sind (innerhalb der letzten sechs Monate); danach brauchenSie für eine vollständige Impfung nur eine weitere Einzeldosis.
* wenn Sie im Besitz eines negativen Ergebnisses eines Schnelltests sind (PCR 72 Std. gültig, oder Antigen 48 Std. gültig).

MASKENPFLICHT
Auch die Maskenpflicht wird ab dem 1. Mai 2022 weitestgehend aufgehoben.
Noch bis zu 15. Juni 2022 besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske allerdings in Kinos, Theatern, Krankenhäusern, Schulen sowie in den öffentlichen Transportmitteln Flugzeug, Bus, Zug und Schiff/Fähre. Die Maskenpflicht entfällt jedoch in Seilbahnen und auch für Reisen im privaten PKW mit Personen aus unterschiedlichen Haushalten gelten keine Beschränkungen mehr.
 

Alle wichtigen Informationen zum Urlaub am Gardasee und den Vorschriften ab dem 1. Mai finden Sie auf
www.gardasee.de
 

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