Offenbach, den 03.03.2022. Datenschutzexperte mit 20 Jahren Erfahrung sichert gesetzeskonformen Whistleblower Prozess im Unternehmen und bietet dafür 2 Optionen für interne Meldekanäle an.
Für Unternehmen ist es nicht nur eine gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung der EU Whistleblower-Schutz-Richtlinien durch die Implementierung und Sicherstellung des Hinweisgeberschutzgesetzes im Unternehmen. Es ist auch ein heute unverzichtbarer Dienst an den Mitarbeitern, für diese die internen Meldekanäle für Whistleblower im Unternehmen sicherzustellen und anzubieten. Der Gesetzgeber eröffnet für Whistleblower neben den beiden internen Meldekanälen zusätzlich die externe Option über die behördlichen Meldestellen beim Bundesdatenschutzbeauftragten. Ebertz Datenschutz bietet für Unternehmen eine sichere und professionelle Einrichtung der internen Meldekanäle für Whistleblower an. In der einen Variante bietet Ebertz Datenschutz die Installation einer vollautonomen hochleistungsfähigen Whistleblower Software im Unternehmen an, die vollständig ISO zertifiziert den internen Meldekanal vollautomatisiert und sicher für die Mitarbeiter eröffnet. Diese Single Software-Lösung ist sehr leistungsfähig und ermöglicht die sichere Umsetzung des Hinweisgebergesetzes.
In der zweiten Variante bietet der Dienstleister und Datenschutzexperte zusätzlich zur Installation der Whistleblower Software auch eine individuelle Betreuung der Mitarbeiter im Rahmen der Compliance im Unternehmen als vertrauenswürdiger Ombudsmann an. Beide Varianten stellen sicher, dass die Mitarbeiter sich vertrauensvoll auf dem internen Meldeweg als Whistleblower Gehör verschaffen können und nicht auf den externen behördlichen Meldeweg verwiesen werden müssen.
Unter der Webpräsenz ebertz-datenschutz.de/ können sich interessierte Unternehmen über die möglichen Leistungsangebote der Datenschutz Experten von Ebertz informieren und auch gleich unverbindlich beraten oder Angebote zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz erstellen lassen. Der Dienstleister hat die Expertise auf dem Gebiet, um jederzeit eine sichere Umsetzung das Hinweisgeberschutzgesetz im Unternehmen sicherzustellen.
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