Der Versuch der Kleingarten-Sicherung durch Aufkauf durch den Pankower Bezirksverband ist Unsinn: Nebelkerzen.

Ein Taschenrechner erklärt uns, warum es Unsinn ist. Bei der Kleingartenanlagen-Sicherung ist die hoheitsrechtliche Bauleitplanung durch nichts zu ersetzen.

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Der Versuch der Kleingartenanlagen-Sicherung durch Selbst-Aufkauf bzw. Aufkauf der Anlagen durch den Pankower Bezirksverband der Gartenfreunde ist Unsinn und Augenwischerei !

Gleichwohl soll mit der Begründung einer vermeintlichen Sicherung der vielen Kleingartenanlagen (durch Aufkauf seitens des Pankower Bezirksverbands der Gartenfreunde) die Bezirksverbandsabgabe, die jeder Pankower Kleingärtner im Rahmen bzw. zusätzlich zur Unterpacht zahlen muß, deutlich erhöht werden.

Bei der KGA-Sicherung ist die hoheitsrechtliche Bauleitplanung durch nichts zu ersetzen, auch nicht durch die Freude an „Verkaufsmanagement und Maklertätigkeit“, wie sie seinerzeit deutlich wurde bei der von den Kleingärtner-Verbands-Funktionären Viola Kleinau u. Friedhelm Schipper gegründeten und umstrittenen Makler-GmbH (u.a. für Datschenanlagen): Siehe HIER.

Beim Versuch der Kleingartenanlagen-Sicherung durch Aufkauf droht mittelfristig eine Kostensteigerungs-Spirale (mit finanziellen Verpflichtungen), bei der auch zukünftige deutliche Erhöhungen der Bezirksverbandsabgabe unabwendbar werden könnten. Wer will es wagen, das Gegenteil zu versprechen. Und nutzen würde es trotzdem nicht viel. Legt man die aktuellen und steigenden Grundstückspreise zugrunde, und andererseits die Zahl von ca. 5200 Kleingarten-Parzellen in Pankow, dann können wir folgendes schlußfolgern:

Einmal angenommen, man würde pro Parzelle 50,- Euro jährlich (abgezweigt von der Bezirksverbandsabgabe -wie hoch diese insgesamt dann auch immer sei-) für KGA-Ankäufe zurücklegen. Dann wären das ca. 260.000,- Euro im Jahr. Man rechne nur weiter. Es läuft darauf hinaus, daß Tausende und Abertausende Pankower Gartenfreunde eine deutlich höhere Bezirksverbandsabgabe dauerhaft zahlen müßten, um am Ende einen in der Relation (bezogen auf die Abertausende von Kleingärtner-Zahlungspflichtigen) vglw. eher kleinen Ankauf-Umfang zu ermöglichen. Hier von einer Sicherung der Pankower Kleingärten zu sprechen, ist Unsinn.

Es gibt (ehemalige) Kleingärtner, die ihren Kleingarten abgegeben haben und sich ein Grundstück (mit Garten) auf Siedlungsland zugelegt haben. Auch beim besten Finanzierungsmodell fallen hier leicht 1500,- bis 2000,- Euro (oder deutlich mehr) monatlich an, also über 20.000,- Euro jährlich – und sie sind dann Eigentümer ihres Gartens. Mit 50,- Euro oder auch 500,- Euro jährlich kämen die Vorgenannten hier nicht sehr weit.

Vor allem aber: Wollen wir Kleingärtner wirklich unsere Anlagen bzw. Kleingärten kaufen oder jedenfalls das Geld für den Kauf zur Verfügung stellen, ohne dann auch Eigentumsansprüche zu erwerben ? Diese lägen ja dann beim Bezirksverband, verbunden mit einer enormen Machtsteigerung desselben ggü. dem einzelnen Kleingärtner.

Die Bezirksverbandsabgabe ist schon in der jetzigen Höhe für viele Gartenfreunde eine ziemliche Belastung. Nicht jeder ist finanziell gut ausgestattet. Manche Gartenfreunde können sich ihren Garten kaum noch leisten. An diese Gartenfreunde müssen wir auch denken; wir dürfen sie nicht vergessen.

Das wichtigste KGA-Sicherungsinstrument ist die hoheitsrechtliche Bauleitplanung. Wenn die Politik hier gegen das Kleingartenwesen tätig wird, dann ist die Frage, wer der Grundstückseigentümer ist, nur bedingt von wert. Ist die staatliche Bauleitplanung hingegen kleingartenfreundlich, dann ist ebenfalls die Frage, wer der Grundstückseigentümer ist, aufgrund der Bestimmungen des BKleingG nur bedingt von Bedeutung.

Dass gegenwärtig einige Grundstückseigentümer ihre KGA-Flächen gerne abstoßen/verkaufen möchten, ist offenkundig und leicht zu erklären. Die Interessen der Grundstückseigentümer sind indessen nicht die Interessen der Kleingärtner.

Weitere wichtige Argumente gegen eine Erhöhung der Pankower Bezirksverbandsabgabe HIER.

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
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